E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 65 66 67 68 69 [70] 71 72 73 74 75 | >> | Ende

Verarmt ein Schenker, kann der Sozialleistungsträger unter Umständen Angehörigen gemachte Geldgeschenke zurück verlangen.
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.08.2010
Bei Zuwendungen der Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind handelt es sich nicht um unbenannte Zuwendungen sondern um Schenkungen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.07.2010
Für die Zeit von Untersuchungs- und Strafhaft steht den Eltern eines inhaftierten Kindes kein Anspruch auf Kindergeld zu.
Finanzgericht Berlin, Urteil vom 06.07.2010
Möchte ein auf Sozialleistungen angewiesener Vater näher zu seiner Tochter ziehen, muss die Behörde neben den Umzugskosten auch die Kosten der Kaution darlehensweise übernehmen.
Sozialgericht Bremen, Urteil vom 31.05.2010
Der Bedarf nach neuer Kleidung für Kinder im Wachstumsalter ist durch den Regelbedarf abgedeckt und begründet keinen Anspruch auf Mehrleistungen.
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.03.2010
Arbeitsleistungen der Schwiegereltern im Rahmen des Hausbaus der Kinder, können nicht als Schenkungen angesehen werden, wenn sie keine Vermögenseinbuße der Schwiegereltern zur Folge haben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.02.2010
Wird ein Betrieb während der Elternzeit der Arbeitnehmerin endgültig stillgelegt, so kann ihr in der Regel gekündigt werden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2009
Da Adoptionskosten dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen, können die in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten auch nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.09.2009
Minderjährige unverheiratete und privilegiert volljährige Kinder stehen unterhaltsrechtlich auf dem ersten Rang.
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.07.2009
Der Wechsel der Lohnsteuerklasse zur Erlangung von mehr Elterngeld ist nicht verwerflich.
Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24