E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Umgangsrechtseinschränkung bei Entführungsangst

Eine Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts mit einem gemeinsamen Kind kann nicht alleine aus der Angst erfolgen, das Kind könnte durch den anderen Elternteil entführt werden.

Die Einschränkung des elterlichen Umgangsrechts ist nur bei drohenden Beeinträchtigungen des Kindeswohls gerechtfertigt. Für deren Vorliegen bedarf es jedoch konkreter Anhaltspunkte. Die bloße Befürchtung einer bevorstehenden Beeinträchtigung, etwa in Gestalt einer Entführung, genügt dafür nicht.

So wies das Oberlandesgericht Saarbrücken die Klage einer Mutter auf Einschränkung des väterlichen Umgangsrechts ab. Die Klägerin begründete ihren Antrag mit der Angst, der Vater des Kindes könne das Kind entführen. Nach Ansicht des Senats stellen die ausländische Staatsangehörigkeit und die engen Beziehungen zur Heimat des Vaters keine konkreten Anhaltspunkte dar, die eine Einschränkung rechtfertigen würde.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21