E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Beschwerderecht eines Betroffenen im Betreuungsverfahren geht nicht einfach verloren

In einem Verfahren auf Anordnung oder Erweiterung einer Betreuung ist der Betroffene persönlich anzuhören.

Der über die Anordnung oder Erweiterung einer Betreuung entscheidende Richter hat sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen in seinem Umfeld zu verschaffen. Von der persönlichen Anhörung kann auch in Zeiten der Corona-Pandemie grundsätzlich keine Ausnahme gemacht werden.

Der Gesundheitsschutz der die Anhörung durchführenden Personen ist auf andere Weise zu gewährleisten, mithin durch die Inanspruchnahme passender Schutzkleidung (Mund-Nasenschutz) oder Nutzung von Schutzvorrichtungen wie Glasscheiben etc., als mildere Mittel im Verhältnis zum Absehen von einer persönlichen Anhörung.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 235 20 vom 14.10.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28