E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Höhere Vergütung bei besonderen Fachkenntnissen eines Betreuers

Ein Betreuer kann eine höhere Vergütung verlangen, wenn er über besondere Kenntnisse verfügt, die ihm die Aufgaben der Betreuung besonders qualifiziert erledigen lassen.


Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind solche Fachkenntnisse, die den Umgang mit mit den Betreuten fördern und das Verständnis für die besondere Situation des Betreuten, mithin von psychisch Kranken und Behinderten fördern.

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger kann dem Betreuer die für eine besonders qualifizierte Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse vermitteln.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 143 19 vom 18.10.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28