E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Umfassende Prüfung einer Betreuung nur bei konkreten Anhaltspunkten

In einem Betreuungsverfahren werden umfassendere Ermittlungen nur weiter durchgeführt, wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt.

Insbesondere kann die Prüfung einer Betreuungsbedürftigkeit für den Betroffenen eine erhebliche Belastung darstellen und mit ihr kann zudem eine stigmatisierende Wirkung verbunden sein, wenn Dritte hiervon Kenntnis erlangen.

Die persönliche Anhörung eines Betroffenen dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern hat auch vor allem den Zweck, dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen. Ihr kommt damit auch in den Fällen, in denen sie nicht durch Gesetz vorgeschrieben ist, eine zentrale Stellung im Rahmen der Betreuungsverfahren von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungen zu.

Das Gericht ist in einem Betreuungsverfahren nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts endet.

In dem entschiedenen Fall regte die Schwester des Betroffenen bei dem Betreuungsgericht an, ihren Bruder unter Betreuung zu stellen, weil dieser nicht in der Lage sei, seine Angelegenheiten selbst zu regeln und unter einer psychischen Störung leide. Die Schwester hatte jedoch schon seit Jahren keinerlei Kontakt zu ihrem Bruder.
Das Das Amtsgericht hat die zuständige Betreuungsstelle um eine Stellungnahme gebeten und nach deren Eingang die Bestellung eines Betreuers abgelehnt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 180 17 vom 06.09.2017
Normen: FamFG §§ 26, 278 Abs. 1 Satz 1, 280 Abs. 1 Satz 1
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-27 wid-29 drtm-bns 2024-11-27