E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Vertretungsbefugnis eines Elternteils richtet sich nach dem allgemeinen Aufenthalt des Kindes

Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes.

Die Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich.

Macht ein minderjähriges Kind gegen einen Elternteil Unterhaltsansprüche geltend, so wird es von demjenigen Elternteil vertreten, bei dem es seinen allgemeinen Aufenthalt hat, mithin von demjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt. Vertritt ein Elternteil sein minderjähriges Kind in einem Unterhaltsprozess und wechselt das Kind während des laufenden Unterhaltsprozesses seinen allgemeinen Aufenthalt zu dem anderen Elternteil, gegen den das Kind, vertreten durch einen Elternteil, den Unterhaltsprozess führt, so entfällt nachträglich die Befugnis des bisherigen Elternteils, Ansprüche für das Kind gegen den Anderen geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn ein Prozess durch die Unterhaltsvorschusskasse geführt wird und das Kind nachträglich seinen allgemeinen Aufenthalt zu demjenigen Elternteil verlegt, gegen den die Unterhaltsvorschusskasse prozessiert.

Allein der Umstand, dass das unterhaltsberechtigte Kind während eines von der Unterhaltsvorschusskasse betriebenen vereinfachten Verfahrens in den Haushalt des Unterhaltspflichtigen wechselt, lässt die Zulässigkeit für Unterhaltsansprüche aus der Zeit bis zum Obhutswechsel jedoch unberührt.

Auf Antrag wird der Unterhalt eines minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Unterhaltsvorschussleistugen das 1,2 fache des Mindestunterhalts des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht übersteigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 2 16 vom 25.12.1930
Normen: FamFG §§ 243, 249
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-04-20 wid-29 drtm-bns 2024-04-20