E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Privatinsolvenz wegen Kindesunterhalt

Um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern müssen Schuldner in der Not den Gang in die Privatinsolvenz antreten.


Im Unterschied zum Ehegattenunterhalt sieht der Bundesgerichtshof die Schuldner von Kindesunterhalt in der Pflicht, die laufenden Zahlungen an ihre Kinder notfalls durch den Schritt in die Privatinsolvenz zu sichern. Den bei dieser wird den Unterhaltsforderung ein Vorrang gegenüber den sonstigen Verbindlichkeiten des Schuldners eingeräumt. Ohne diesen Schritt werden die Unterhaltsforderungen hingegen bisher nicht anders behandelt als die sonstigen Forderungen, weshalb die Sicherung des Kindesunterhalts in der Krise oftmals schwierig ist.

Diese Verpflichtung des Schuldners zum Schritt in die Privatinsolvenz kann nur dann entfallen, wenn der Schuldner die Unzumutbarkeit dieser Maßnahme darlegt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZR 114 03 vom 23.02.2005
Normen: § 1603 BGB, § 323 II ZPO, §§ 286 ff., 304 ff. InsO
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-04-18 wid-29 drtm-bns 2024-04-18