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Auskunftsanspruch im Bezug auf eine Aussteuerversicherung

Schließen Eltern eine sog.

Aussteuerversicherung ab und gehen sie dabei davon aus, dass die Prämienzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt ihren gemeinsamen Kindern zugute kommen werden, wobei sie eine Schmälerung des Unterhaltsanspruchs in Kauf nehmen, so kann sich daraus zugunsten der gemeinsamen Kinder ein Auskehrungsanspruch des Versicherungsbetrages ergeben. Dabei handelt es sich um eine Ausgestaltung des Unterhaltsanspruchs.

Die gemeinsamen Kinder können hierbei einen Auskunftsanspruch aus ergänzender Vertragsauslegung oder aus Treu und Glauben gegen die Versicherung geltend machen. Dies insbesondere, wenn die Berechtigten in entschuldbarer Weise über die zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen und das Bestehen oder den Umfang eines Rechts im Unklaren sind.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil OLG Hamm 8 UF 133 11 vom 15.06.2011
Normen: BGB § 242
[bns]
 

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