E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Unterhaltsleistungen an mittellose Lebenspartner steuerlich absetzbar

Wer seiner mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden mittellosen Partnerin Unterhalt gewährt, kann diesen in voller Höhe steuerlich geltend machen.


Geklagt hatte der jetzige Ehemann und damalige Verlobte einer mittellosen Frau, der mit dieser in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte. In dieser Zeit gewährte er seiner mittellosen Partnerin Unterhalt, da sie selbst aufgrund seines Verdienstes keinen Anspruch auf Sozialleitungen hatte. Die hierfür angefallenen Kosten in Höhe von knapp 7.000 Euro wollte er steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Finanzamt hingegen beabsichtigte nur gute 2.700 Euro steuerlich zu berücksichtigen. Zur Begründung führte es aus, dass nach der Opfergrenze nur 23 % des Nettoeinkommens berücksichtigt werden könnten. Diese Auffassung teilte das Gericht nicht und sprach dem Mann eine steuerliche Geltendmachung in voller Höhe der entstandenen Kosten zu.

Demnach ist die Opfergrenze nicht anzuwenden, wenn Unterhaltszahlungen für in der Hausgemeinschaft lebende, nicht eheliche Partner geleistet werden. Denn in einem solchen Fall, in dem aufgrund der Einkünfte des einen Partners dem anderen keine Sozialleistungen gewährt werden, ist es unumgänglich, dass der verdienende Teil den Großteil der gemeinschaftlichen Kosten für Miete, Nahrung und Kleidung zu tragen hat. Entsprechend ist es gerechtfertigt, die Kosten in voller Höhe zu berücksichtigen.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH III R 23 07 vom 29.05.2008
Normen: § 33a I EStG
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22